Klasse 2.3, mit UN-Nummer
Gefahrzettel mit eingedruckter UN-Nummer für den Land- und Seeverkehr.
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Der Begriff der Klasse 2 umfasst reine Gase (Sauerstoff, Argon, etc.) und Gasgemische (Propan, Butan, etc.). Anhand der Kriterien werden erstickende, oxidierende, entzündbare und/oder giftige Gase oder Gasgemische erfasst und in 3 Unterklassen aufgeteilt. Die Gefahrgutklasse 2.1 umfasst dabei alle entzündbaren Gase, wie etwa Acetylen. Im Gefahrzettel/Grosszettel wird zur Kennzeichnung allerdings nur die Klasse 2 angegeben. Die Unterklasse ist nur durch die Farbgebung (rot) und die Symbolik (Flamme) erkennbar.