Klasse 2.3
Der Begriff der Klasse 2 umfasst reine Gase (Sauerstoff, Argon, etc.) und Gasgemische (Propan, Butan, etc.). Anhand der Kriterien werden erstickende, oxidierende, entzündbare und/oder giftige Gase oder Gasgemische erfasst und in 3 Unterklassen aufgeteilt. Die Gefahrgutklasse 2.3 umfasst alle giftigen Gase, wie etwa Chlorgas. Im Gefahrzettel/Grosszettel wird zur Kennzeichnung allerdings nur die Klasse 2 angegeben. Die Unterklasse ist nur durch die Farbgebung (weiss) und die Symbolik (Totenkopf) erkennbar.