Klasse 2.2, mit UN-NummerÂ
Gefahrzettel mit eingedruckter UN-Nummer für den Land- und Seeverkehr.
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Der Begriff der Klasse 2 umfasst reine Gase (Sauerstoff, Argon, etc.) und Gasgemische (Propan, Butan, etc.). Anhand der Kriterien werden erstickende, oxidierende, entzündbare und/oder giftige Gase oder Gasgemische erfasst und in 3 Unterklassen aufgeteilt. Die Gefahrgutklasse 2.2 umfasst alle nicht entzündbaren und nicht giftigen Gase, wie etwa Stickstoff. Im Gefahrzettel/Grosszettel wird zur Kennzeichnung allerdings nur die Klasse 2 angegeben. Die Unterklasse ist nur durch die Farbgebung (grün) und die Symbolik (Flasche) erkennbar.