Klasse 1.6
Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff, Verträglichkeitsgruppe N.Â
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Unter den Begriff der Klasse 1 fallen unter anderem feste oder flüssige Stoffe (Plastiksprengstoff, TNT, etc.), Pyrotechnische Sätze (Feuerwerkskörper, Blendgranaten, etc.) sowie Gegenstände mit Explosivstoff (Munition, Airbags, etc.) und werden in 6 Unterklassen aufgeteilt.